Mit Stand vom 04. März 2022 wurden u.a. die Zugangsmöglichkeiten zu den sogenannten gedeckten (Indoor-) Sportanlagen gelockert und wiederum angepasst.
Der Zugang zu unseren Schießständen ist nur noch unter Beachtung der 3-G Regelung (geimpft, genesen oder negativ getestet) möglich. Die vorherige 2-G+ Regelung ist damit hinfällig.
Die ausführliche Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen ist auf der Internetseite des Landes Hessen zu finden: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen . Unter dem Thema Rechtliche Grundlagen sind die aktuellen Auslegungshinweise mit Stand 04.03.22 aufgeführt.
Wir bedanken uns für euer Verständnis zum Wohle aller und hoffen, dass die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Breitensports weiter reduziert werden können.
Horrido und bleibt gesund
Martin Günther, 1. Vors.